BISTRO-REMEMBER-HAPPENING-MEETING-VERTRAG-9o
Wir,
die hier Anwesenden, beurkunden hiermit feierlich, durch
unsere Unterschrift, mit den folgenden Bedingungen und Satzungen
einverstanden zu sein
§
1 Das Datum dieses denkwürdigen Ereignisses hat immer
auf den ersten Samstag nach dem 26.Mai zu fallen! Es sei
denn, der 26.Mai fällt auf einen Samstag, dann findet
das Treffen auch am 26.Mai statt.
§
2 Die Zahl der Mitglieder ist auf die in § 29 aufgeführten
13 Personen begrenzt.
§
3 Der Ort der Festlichkeiten ist das sogenannte:
Bistro, Parkstraße, Delmenhorst
Phönix,
Bremerstrasse, Delmenhorst
Alte
Kämmerei, Nordwollegelände, Delmenhorst
Sollte
der Zahn der Zeit so sehr an den Grundfesten unserer Lokalität
genagt haben, daß dieselbe nicht mehr zu besuchen
ist, wird zum nächstmöglichen Termin, spätestens
beim alljährlichen Treffen am Jahrestag, vor der dann
ehemaligen Kämmerei eine neue Lokalität festgelegt
Diese wird dann in Form einer Satzung in das Vertragswerk
aufgenommen.
§
4 Jedes Mitglied wird angehalten sich zwischen 2o.oo-21.oo
Uhr in der entsprechenden Lokalität einzufinden. Andernfalls
wird für jede angefangene halbe Stunde ein Runde Tequila
oder eine Flasche „Kurzen“ veranschlagt.
§
5 Das Losungswort unserer verschworenen Bruderschaft hat
zu lauten, stehend vor dem Tische mit gutturaler Stimme,
laut vorgetragen:
„ASSI´9o---SO
LONG!“
und
ist mit entsprechender Gestik zu unterstreichen! Jawoll!
§
6 Wer die in §5 genannten Bestimmungen verletzt oder
unzureichend erfüllt, hat den Anwesenden eine Runde
auszugeben. Richtig so!
§
7 Das Erscheinungsbild der Mitglieder ist wie folgt festgelegt:
1.
Jeans
2.
Abi´9o-T-Shirt (Reproduktionen sind erlaubt, sofern
mindestens ein Stück vom Original mitgebracht wird)
Bei jedweder anderer Körperbedeckung muß eine
Runde Tequila oder etwas Ähnliches entrichtet werden.
3.
Vollbart ist erlaubt.
4.
Schnauzer ist nicht erlaubt
Ordnungswidrigkeiten
werden als Straftaten gehandelt und mit drei Runden Tequila
geahndet.
§
8 Bei Abwesenheit eines oder mehrerer Mitglieder ist die
Zeche von dem/den Abwesenden zu tragen, wobei folgende Richtlinien
gelten:
1.
Fehlt ein Mitglied, so hat er das maximale Limit von z.Zt.
100,-EUR zu entrichten.
2.
Fehlen zwei oder mehr Mitglieder, so haben die Abwesenden
eine finanzielle Aufwendung von mindestens 50,-EUR zu leisten.
Der anfallende Betrag der Abwesenden wird Rückwirkend
im darauffolgenden Jahr beim Treffen beglichen. Jedes Fehlen
zählt! Das heißt: Kann ein Abwesender im darauffolgenden
Jahr erneut nicht zum Treffen erscheinen, erlischt nicht
die Zahlungsverpflichtung vom Vorjahr(en)!
§
9 Die Anzahl bzw. die Namen der Anwesenden werden am Abend
auf einem gesonderten Protokoll geführt und am Stammtischständer
befestigt.
§1o
Der Abend wird in erster Linie von den sich ergebenden „Beitragszahlungen“
der Abwesenden (vom Vorjahr/en) finanziert. Sind diese Hundertschaften
deutscher Märker europäischer Euros aufgebraucht,
trägt jedes Mitglied seine Zeche selbst.
§11
Die Mindestfüllmenge beträgt für jedes Mitglied
2 Liter (alkoholisches-) Bier. Falls die Umstände es
nicht zulassen, kann dieser Punkt ersatzweise mit einer
Mindestanwesenheit von 2 Stunden erfüllt werden. Werden
die Mindestanforderungen unterschritten, wird eine Runde
Tequila oder etwas Ähnliches als Bestrafung festgesetzt.
§12
Jedweder Kontakt zum femininen Geschlecht ist während
der Zeit des Treffen unzulässig! (Hiervon sind die
Bedienungen ausgenommen). Dazu folgende alles erklärende
Bemerkung:
„Keine Frauen - Keine Frauen - Keine Frauen!“.
Falls
sich im Lokal Teile der weiblichen Bevölkerung aufhalten,
die zu einem Mitglied gehören, darf kein verbaler Kontakt
aufgenommen werden. Erlaubt ist ein einmaliger Gruß
mit drei Fingern! Ebenfalls ist Kontakt zu Schwestern untersagt!
Falls ein Mitglied seinen Trieb trotzdem nicht zügeln
kann, bekommt er eine „kalte Dusche“ in Form
einer Runde Tequila oder etwas Ähnliches.
§13
Desweiteren wird festgelegt, daß das zweite Bier am
besten schmeckt oder die zweite Stunde am lustigsten sein
muß.
§14
Die Vitaminversorgung muß rundenweise gewährleistet
sein.
§15
Bei Erlangen besonderer akademischer Titel tritt folgende
Regelung in Kraft :
1.
Doktor oder Professor : 5 Runden
2.
Diplom : 2 Runden
§16
Tritt ein Mitglied in den heiligen Bund der Ehe, verpflichtet
er sich hiermit, eine schriftliche Einladung zum Polterabend
an die Mitglieder dieses Vertrages zu entsenden und zwei
Flaschen Kurzen auf das freudige Ereignis zu köpfen.
Das Erscheinungsbild der eingeladenen Mitglieder dieses
Vertrages auf dem Polterabend hat dem in § 7 festgelegten
Bestimmungen zu entsprechen.
§17
Tritt ein Mitglied aus dem Heiligen Bund der Ehe, übernehmen
die restlichen Mitglieder die Zeche für den Betroffenen.
(Einmalig pro Jahr!)
§18
Jedes Mitglied hat eine einmalige Zahlung von 10,-EUR für
das erste Kind zu entrichten. D.h. es wird für das
erste Kind, eines jeden einzelnen Mitgliedes, ein Konto
eingerichtet, auf dem jeweils die anderen Mitglieder 10,-EUR
einzahlen müssen. Zur Auszahlung kommt dieses Konto
mit dem erreichen des 18ten Lebensjahres. Überreicht
wird dieses Konto dem jeweiligem Kind im Rahmen des Treffens
durch die Vertragsmitglieder.
§19
Im Jahr 2ooo treffen sich die Mitglieder zu einem verlängerten
Wochenende. Angestrebt wird das Datum rund um den 26.Mai
2000. Wo das Treffen stattfindet bedarf noch der genaueren
Klärung und sollte auf dem Treffen im Jahr 1999 entschieden
werden.
§20
Als ständige musikalische Einrichtung sind die Lieder
„Und es war Sommer“ von Peter Maffay und „Er
gehört zu mir“ von Marianne Rosenberg mindestens
einmal am Abend des Treffen in der Lokalität zu spielen
und von den Mitgliedern dieses Vertrages durch Gebrauch
der eigenen Stimme geräuschvoll zu unterstützen.
§21
Zusätzlich soll ein eigenes Lied komponiert werden,
welches im Rahmen der allgemeinen Belustigung von den Mitgliedern
zum Besten gegeben werden soll (Die Melodie darf von einem
bekannten Schlager sein).
§22
Gegebenfalls sollte ein Ghetto-Blaster als musikalisches
Instrument vorhanden sein.
§23
Nicht erlaubt sind Handys! Man darf sozusagen gar nicht
erreichbar sein, rein überhaupt nicht, jawohl!
§24
Änderungen der Satzung bedürfen der Anwesenheit
und einhelligen Zustimmung von mindestens Acht Mitgliedern!
§25
Zur Aufrechterhaltung des regen zwischenmenschlichen Kontaktes
unter den Mitgliedern ist jede etwaige Adressenänderung
umgehend an jedes einzelne Mitglied mitzuteilen.
§26
Dieser Vertrag hat keine zeitliche Begrenzung (ewig gültig)
§27
Am Abend der Zusammenkunft wird der sogenannte „Bier-König“
ermittelt. Dazu wird jedes Mitglied beim Eintreffen gewogen.
Am Ende wird diese Prozedur erneut durchgeführt. Derjenige,
der im Laufe des Abends am meisten zugenommen hat, erhält
neben dem Titel „Bier-König“ noch einen
Pokal. (Gestiftet wird dieser von Stefan Lamken)
§28
Jedes Mitglied soll einen Bericht über die Ereignisse
des vergangenen Jahres verfassen. Eine Kopie des Berichtes
soll beim Treffen bei Stefan Lamken abgegeben werden. Dieser
verpflichtet sich, diese Berichte zu verwalten und alle
fünf Jahre in gebundener Form den Mitgliedern zukommen
zu lassen.
§29
Mitglieder dieses Vertrages sind :
Alexander Skalicky,
Andreas Reinke,
Eric Bullmann,
Henrik Slangen,
Ingolf Brietzke,
Jan Bunge,
Jörn Voigt,
Lutz Robbers,
Martin Ridder,
Rainer Bartels,
Stefan Kramer, (1998 aus dem Vertrag ausgestiegen)
Stefan Lamken,
Uwe Bittkau,
§30
Mit der Unterschrift verpflichten sich alle Mitglieder,
die Bestimmungen und Satzungen nach bestem Wissen und Gewissen
zu erfüllen, einzuhalten und keinerlei Betrugsversuche
zu unternehmen! Getränke, die aus „Beitragszahlungen“
(sh.§ 8/10) beglichen werden, dürfen nur den Mitgliedern
dieses Vertrages zu Gute kommen! Bei Zuwiderhandlungen werden
im Rahmen der Mitglieder Konsequenzen verfaßt und
durchgesetzt!
§31
Unterschriften der Mitglieder:
§29
Dieser Vertrag ist auch ohne Unterschrift gültig.
Diese Überarbeitung tritt am 26.Mai 1996 in Kraft.
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